Personen- & Anlagenschutz
Erdungsmessungen in Hochspannungsanlagen und an Freileitungen
Vor der ersten Inbetriebnahme neu errichteter Umspannwerke, Kraftwerke, Schaltanlagen, Stationen und Freileitungsmaste sowie anschließend in regelmäßigen Abständen sind deren Erdungsanlagen einer elektrischen Erstprüfung durch Erdungsmessung zu unterziehen.
Hierdurch wird überprüft, ob die in DIN VDE 0101 und DIN EN 50341 geforderten Maßnahmen zum Schutz von Personen gegen gefährliche Berührungsspannungen und Körperströme im Rahmen der Hochspannungs-Schutzerdung ihre geplante volle Wirksamkeit besitzen und ob ggf. weitere Maßnahmen notwendig sind. Darüber hinaus dienen die Erdungsmessungen auch dazu, die Funktionsfähigkeit der Erdung im Sinne des Anlagenschutzes nachzuweisen (u. a. wegen möglicher Beeinflussungen von FM-Technik sowie im Rahmen des Blitzschutzes von Freileitungen).
Nicht außer Betracht zu lassen ist an dieser Stelle auch der Blitzschutz der Freileitungen, der insbesondere durch funktionsfähige Mast-Erdungsanlagen sichergestellt wird. Die Aufgabe der Sicherung der Funktionsfähigkeit und damit die Zuverlässigkeit der Freileitung bei Blitzgeschehen obliegt dem Betreiber, der in regelmäßigen Abständen messtechnische Kontrollen der Mast-Erdungsanlagen durchführt oder durchführen lässt.
Zur nachvollziehbaren, zuverlässigen und effektiven Realisierung der genannten Messaufgaben bedarf es eines erfahrenen Messteams mit den für die speziellen Messaufgaben zur Verfügung stehenden Messeinrichtungen.
Eine umfassende, fachlich fundierte und äußerst effektive Unterstützung bei der Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Erdungsmessaufgaben in bzw. an Ihren Anlagen im Rahmen Ihrer Inbetriebnahme- und Instandhaltungsstrategien bietet Ihnen das erfahrene Team der KEMA.
Wir führen Ihre anstehenden Erdungsmessaufgaben und Untersuchungen mit unseren vollautomatisierten Messeinrichtungen mit minimal notwendigem Personaleinsatz durch. Sie erhalten für Ihre Erdungsanlagen und -systeme umfassende protokollarische Dokumentationen über deren Wirksamkeit bei Erdfehlern im Sinne des Personen- und Anlagenschutzes.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.