Emissionsüberwachung
Vom Ausschuss zum Klimawandel, der sich aus den Mitgliedstaaten zusammensetzt und unter Leitung der Kommission steht, wurde das EU-Emissionsrechtehandelssystem (EU ETS) für Treibhausgase (THG) geschaffen. 2005 wurde das EU-ETS als größtes länder- und branchenübergreifendes THG-Emissionsrechtehandelssystem der Welt eingeführt. Im Zuge der EU-weiten Harmonisierung der Anforderungen bezüglich CO2-Emissionen nimmt der Handel jedes Jahr zu. Diese Anforderungen umfassen:
- Genehmigungsanträge,
- Bewertung von Überwachungsplänen,
- Umsetzung und Durchführung von Überwachungsplänen,
- Angabe der Emissionen im jährlichen Emissionsbericht,
- Verifizierung der im Emissionsbericht genannten Emissiondaten.
Für die Einbeziehung (Opt-in) von N2O in das ETS ist eine Einschätzung der Messunsicherheit der Stunden- und Jahreswerte für N2O zwingend vorgeschrieben. Das Messsystem muss den Forderungen der QAL 1 der EN 14181 entsprechend einer Unsicherheitsanalyse unterzogen werden. Aus der Kombination dieses Unsicherheitswertes mit der Unsicherheit des Restgasstroms ergibt sich die Unsicherheit der Jahresgesamtemission. Dieses Verfahren wurde in ein Standard-Kalkulationsinstrument umgesetzt. In der Praxis hat die Unsicherheit der N2O-Messung sich zum wichtigsten Parameter, der die Unsicherheit der Jahresgesamtemission an N2O beeinflusst, entwickelt.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit der Überwachung von Rauchgasen, Prozessgasen und Abgasen. Ein Team aus erfahrenen Fachkräften führt diese Überwachung unter Verwendung geeichter Überwachungsgeräte und komplexer Ausbreitungsmodelle durch. Darüber hinaus beraten wir Sie auch zur Erhöhung des Kraftwerkwirkungsgrads, Energieeinsparung und Prozessoptimierung. OPEX-Kosten setzen wir in finanzielle Vorteile um.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.