Preisregulierung

In der ökonomischen Theorie wird die Auffassung vertreten, dass das für Kunden beste Preis-Leistungsverhältnis in einem wettbewerblichen Umfeld erzielt wird. Deshalb wurde in der Energiebranche wo immer möglich Wettbewerb eingeführt (z. B. in der Produktion, dem Großhandel und der Endkundenversorgung). Dies ist aber nicht in allen Bereichen der Energieversorgung machbar: Transport- und Verteilnetze als natürliche Monopole bleiben der Regulierung unterworfen. In vielen Fällen liegt die Kontrolle und Aufsicht – auch von Erzeugungs- und Versorgungsaufgaben – bei der Regulierungsbehörde.

Eine Aufgabe der Regulierungsbehörde ist es, einem Missbrauch von Marktmacht in Form eines ineffizienten Betriebes, überhöhter Preise oder inadäquater Versorgungsqualität entgegenzuwirken. Mit anderen Worten, ein gutes regulatorisches Rahmenwerk sollte Unternehmen die gleichen Möglichkeiten und Anreize bieten, als ob sie sich in einem wettbewerblichen Umfeld befänden. Bei aller Anstrengung, die Kräfte eines Marktes nachzuahmen, muss der Regulierer aber auch die Interessen der regulierten Unternehmen adäquat berücksichtigen. Sie sollten bei einem effizienten Einsatz ihrer Mittel einen angemessenen Gewinn erzielen können. 

Bei der Rate-of-Return-Regulierung gibt die Regulierungsbehörde den Unternehmen Preise vor, die die Kosten des Unternehmens decken sollen und mit denen auch ein Gewinn für das eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden kann. Dieser zugestandene Gewinn soll die Bereitschaft der Investoren erhalten, die Anlagen des Unternehmens zu ersetzen und bei Bedarf zu erweitern. Die Kritik an dieser Form der Regulierung besteht vor allem darin, dass sie nicht genügend Anreize bietet, Kosten zu kontrollieren und zu reduzieren. Um den Defiziten dieser traditionellen Form der Regulierung entgegenzuwirken, wurden zahlreiche neue Regulierungsmethoden entwickelt (Erlösobergrenzenregulierung, Preisobergrenzen, Yardstick-Regulierung). Diesen Alternativen ist gemeinsam, dass sie sich von der Kostendeckungsorientierung hin zu einer anreizbasierten Preisregulierung bewegen. Dazu gehört auch die Anwendung vergleichender Verfahren mit Hilfe von Benchmarking-Methoden.

KEMA berät Unternehmen (Netzbetreiber, Erzeuger, Endkundenversorger) und Regulierungsbehörden bei der grundlegenden Entwicklung von Regulierungsmechanismen, ihrer quantitativen Modellierung und der praktischen Umsetzung von Preiskontrollstrategien, einschließlich:

  • Kalkulation der notwendigen Erlöse bzw. Kosten
  • Ausgestaltung von Regulierungsregeln und Anreizsystemen
  • Berechnung der Kapitalkosten
  • Prognose des Investitionsaufwandes und der Betriebskosten
  • Effizienzbewertungen, Benchmarking und Referenznetzanalyse.