Hochspannungsbeeinflussung
Der Stromfluss in Hochspannungsfreileitungen verursacht sowohl im Normalbetrieb als auch bei Fehlerfällen elektromagnetische Felder, die auf zu diesen Freileitungen parallel geführten und kreuzenden metallenen Medien – wie z. B. Rohrleitungen, Telekommunikations- und Datenleitungen, Leitplanken von Autobahnen oder andere metallene sich im Näherungsbe-reich befindende Flächenobjekte – induzierte Beeinflussungsspannungen hervorrufen. Ebenso können Erdfehler in Hochspannungsanlagen auch über ohmsche Kopplungen zu Beeinflussungsspannungen in benachbarten zuvor genannten metallenen Medien und Anlagen führen.
Im Sinne des Personen- und Anlagenschutzes gegen gefährliche Berührungsspannungen bzw. unzulässige Beeinflussungsspannungen sind in den Regeln der Technik sowie in den geltenden Normen und Vorschriften – u. a. in den Technischen Empfehlungen, den AfK-Empfehlungen sowie in DIN VDE 0228 und DIN VDE 0101 – höchstzulässige Grenzwerte für Beeinflussungsspannungen festgelegt. Errichter bzw. Betreiber, die mit einem Neu- oder Zubau einer Anlage eine entsprechende Beeinflussungssituation herbeiführen, sind dazu angehalten, den Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte zu führen. Der Nachweis erfolgt im Vorfeld einer Neuerrichtung – z. B. bei Neubau einer Ferngasrohrleitung – durch Berechnung. Bei bestehenden Anlagen kann der Nachweis durch Berechnung und/oder Messung erfolgen.
KEMA ist ein ausgewiesener und langjährig sehr erfahrener Spezialist für die rechnerische und messtechnische Durchführung derartiger Beeinflussungsuntersuchungen. Im Bedarfsfall erhalten Sie als Ergebnis solcher Untersuchungen umfassende Dokumentationen in Form von Gutachten mit der Benennung und Erläuterung ggf. notwendiger Maßnahmen zur Verminderung von Beeinflussungen und Einhaltung höchstzulässiger Grenzwerte.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.