Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten müssen sich mit zwei neuen europäischen Richtlinien auseinander setzen, die zur Verbesserung des Umweltschutzes beitragen sollen. Im Umfeld dieser s.g. WEEE- und RoHS-Richtlinien (meist mit ihren englischen Abkürzungen bezeichnet) herrscht noch so viel Unklarheit, dass KEMA eine adäquate Informationsversorgung der KEMA-Auftraggeber für unentbehrlich hält.
Am 13. August 2005 tritt die WEEE-Richtlinie (,Waste of Electrical and Electronic Equipment’, Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten für die fachgemäße Verwertung ihrer Produkte am Ende der Produktlebensdauer verantwortlich. Darüber hinaus müssen sie im Voraus den Nachweis erbringen können, dass sie die Finanzierung der Einsammlung und Verwertung geregelt haben.
Ausführungsdiskrepanzen
Das große Problem bei der WEEE-Richtlinie besteht darin, dass auf europäischer Ebene nirgendwo eindeutige Verfahren dafür festgelegt worden sind, wie ein Hersteller diese Richtlinie erfüllen muss, während z.B. bei CE-Richtlinien solche s.g. Konformitätsrichtlinien schwarz auf weiß festgehalten sind. Ein Hersteller, dessen Produkte diese kritischen Prüfungen bestanden hat, kann diese Produkte auf dem gesamten europäischen Markt absetzen. Bei der WEEE-Richtlinie ist jeder einzelne Mitgliedsstaat selbst für die Umsetzung verantwortlich.
Entsorgungsbeitrag
Die Niederlande haben in Form des s.g. Entsorgungsbeitrags sowie der zentralen NVMP-Stelle schon in einem frühen Stadium eine einfache und zweckmäßige Lösung entwickelt. Ein Hersteller braucht nur noch zu registrieren, wie viele Produkte er in den Niederlanden verkauft. Eine Bankbürgschaft ist nicht erforderlich, weil der Verbraucher den Entsorgungsbeitrag bezahlt. In der Bundesrepublik dagegen wurde ein komplexes System konzipiert, in dem ein Hersteller in Abhängigkeit von seinem Marktanteil nachweisen muss, dass ein bestimmter Teil des Abfalls verwertet wird. Ein heikler Punkt ist dabei darin zu sehen, dass nur deutsche Unternehmer Produkte registrieren lassen können. In anderen Ländern, z.B. Frankreich und Großbritannien, ist die nationale Gesetzgebung immer noch nicht in Kraft getreten. So könnten das Fehlen nationaler Ausführungsregelungen und Undeutlichkeiten in den nationalen Ausführungsregelungen zu einer Behinderung des internationalen Handels führen.
Bei den Herstellern besteht ein enormer Bedarf an Informationen über die landesspezifische Ausführung. Um diesem Informationsdefizit entgegenzuwirken, arbeitet KEMA an der Erstellung eines Überblicks über Gesetze, Registrierung, Recycling und Finanzierung für jeden einzelnen Mitgliedsstaat. Demnächst erscheint ein Bericht, in dem die Situation in allen 25 Mitgliedsstaaten beschrieben wird.
Gefährliche Stoffe
Vielleicht vom Konzept her etwas deutlicher, aber hinsichtlich der Konsequenzen mindestens so einschneidend ist die RoHS-Richtlinie (,Restriction on Hazardous Substances’, Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-Geräten). Diese Richtlinie, die Mitte 2006 in Kraft tritt, verbietet die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom (VI) und Brom in Elektro- und Elektronik-Geräten, mit Ausnahme medizin- und messtechnischer Geräte. Das Verbot dieser sehr verbreiteten Stoffe stellt die Hersteller vor die Notwendigkeit, Entwurf und Produktionsprozess ohne Sicherheitseinbußen anzupassen. Bei dieser Richtlinie stellt sich die Frage, wie - und vor allem, wie genau - gemessen werden muss, ob und wie viel dieser Stoffe sich in einem Produkt befinden. Die Richtlinie selbst bietet einigen Interpretationsspielraum.
Darum verschafft KEMA den Auftraggebern Informationen über den Inhalt der Richtlinie sowie darüber, worauf Hersteller besonders achten müssen, wenn sie ihr Produkt prüfen lassen wollen, und welche Interpretationen dabei möglich sind. Es besteht die Möglichkeit, die Produkte im KEMA-Chemie-Labor analysieren zu lassen. Außerdem besteht eine Zusammenarbeit mit China Dragon Inspection and Certification die diese Produkte ebenfalls prüfen können.