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Neue Marktregeln für den Bilanzausgleich Gas


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KEMA-Gutachten Grundlage der nun abgeschlossenen Branchen-Konsultation
3. Juni 2008 - Die Bundesnetzagentur hat eine umfassende Neuregelung des Bilanzausgleichs im deutschen Gasmarkt beschlossen. Dem voran gegangen war ein Konsultationsprozess mit Verbänden der deutschen Gas-Branche auf Basis eines von KEMA erstellten Gutachtens. Die neuen Marktregeln sehen u.a. den von KEMA vorgeschlagenen Übergang von derzeit stündlicher auf ein System der Tages-Bilanzierung vor.
Zum 1. Oktober 2008 gelten neue Regeln für den Bilanzausgleich im deutschen Gasmarkt. Der Ausgleich im Netz auftretender Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisungen ist Teil des Netzzugangs und wird Transportkunden durch die Netzbetreiber gesondert als ‚Ausgleichsenergie’ in Rechnung gestellt.
Intransparenz
Die bisherige Praxis wurde immer wieder wegen zu hoher Preise für Ausgleichsenergie sowie Intransparenz hinsichtlich der Beschaffung von Regelenergie durch die Netzbetreiber kritisiert. Die Bundesnetzagentur beauftragte daher KEMA im vergangenen Jahr mit der Erstellung eines umfassenden Gutachtens und führte auf dessen Basis Konsultationen mit Verbänden der deutschen Gaswirtschaft durch. Der nun vorliegende Beschluss zur Neuregelung des Gas-Bilanzausgleichs ist Ergebnis konsolidierter Vorschläge seitens der Verbände, Bilanzkreisnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur sowie Stellungnahmen der Branche.
Tagesbilanzierung Einen wesentlichen Kernpunkt der Neuregelung stellt der von KEMA vorgeschlagene Übergang von der bisherigen Bilanzierung auf stündlicher Basis auf ein System der Tagesbilanzierung dar. Die Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisungen werden in Zukunft über den gesamten Gastag und nicht mehr stündlich als Ausgleichsenergie abgerechnet. Auf Vorschlag der Netzbetreiber wird zur Sicherung der Netzstabilität ergänzend ein stündliches Anreizsystem eingeführt, das insbesondere die Belieferung großer Kunden betrifft. Verbleibende Kosten insbesondere der Beschaffung von Regelenergie werden über eine Umlage über alle Bilanzkreise verrechnet.
Bepreisung von Ausgleichsenergie
Die Änderungen zum nächsten Gaswirtschaftsjahr betreffen damit im Wesentlichen die Prinzipien der Bepreisung von Ausgleichsenergie. Die von KEMA ebenfalls vorgestellten Empfehlungen für die Beschaffung der Regelenergie werden durch den aktuellen Beschluss nicht berührt.
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