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Consulting Services > Bereichsübergreifende Dienstleistungen > Managementberatung > Unbundling

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Unbundling



Neue Anforderungen an vertikal integrierte EnergieversorgungsunternehmenDie Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG für den Elektrizitäts- bzw. Erdgasbinnenmarkt in geltendes deutsches Recht steht unmittelbar bevor. Mit der Verabschiedung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes ist im Sommer 2005 zu rechnen.
Ziel des Gesetzgebers ist die Gewährleistung einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes. In diesem Zusammenhang muss die rechtliche, operationelle und buchhalterische Unabhängigkeit des Netzbetreibers und die Vertraulichkeit sensibler Daten gegenüber den Bereichen Gewinnung, Erzeugung und Vertrieb von Energie sichergestellt werden.    
Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen und selbstständige Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die mit einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, sind daher gezwungen, baldmöglichst die notwendigen Schritte zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen einzuleiten, um die Anforderungen bei Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes zu erfüllen.
Kenntnis des Energiemarkts und strategisches Know-how
KEMA verfügt über Kenntnis der gesetzlichen und regulatorischen   Rahmenbedingungen für die deutsche Energiewirtschaft, besitzt Erfahrung und das strategische Know-how für eine erfolgreiche Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen zum Unbundling. Wir können Ihnen dabei behilflich sein, individuelle Lösungen für ihr Unternehmen zu entwickeln.
KEMA als Partner und Dienstleister bei der Umsetzung 
Als zuverlässiger, kompetenter und erfahrener Partner bietet KEMA folgende   Dienstleistungen für die Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen zum Unbundling an:
  • Analyse der Geschäftsstrukturen und Tätigkeiten hinsichtlich Unbundling 
  • Unbundling-Modelle und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strukturierungsvorschläge für das Unternehmen im Sinne des Unbundling
  • Aufstellung eines Rahmenterminplanes
  • Aufstellung eines Gleichstellungsprogrammes
  • Untersuchung der Konsequenzen für das Unternehmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung des Unbundling   








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